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Dienstrad von JobRad® versteuern: Das musst du wissen

Ach, du liebe Steuer! Muss man das Dienstrad mit JobRad® in der Steuererklärung angeben? Wie wird ein Dienstrad mit JobRad® versteuert und was ist nochmal der geldwerte Vorteil? Wir haben das Wichtigste für dich zusammengefasst.

Eine selbstständige Pendlerin mit Regenmantel steht in urbaner Gegend neben ihrem Fahrrad

Dienstrad-Versteuerung im Überblick

  • Dank JobRad® werden Diensträder seit 2012 steuerlich gefördert.
     
  • Diensträder gibt es in zwei Varianten: Steuerlich gefördert in Form einer Gehaltsumwandlung oder komplett steuerfrei als Gehaltsextra.
     
  • Bei der Gehaltsumwandlung fällt für das Dienstrad ein geldwerter Vorteil an. Dieser wird nach der 0,25 %-Regel versteuert.
     
  • Mit Zubehör, Zweiträdern oder der Entfernungspauschale kannst du sogar noch mehr sparen.
     
  • Du möchtest dein Dienstrad nach 36 Monaten behalten? Gute Nachricht: Die Kosten für den dabei entstehenden geldwerten Vorteil übernimmt JobRad® für dich.

Geldwerter Vorteil mit JobRad®: So läuft‘s

Ein Dienstrad darfst du auch privat nutzen – damit gilt es als Sachleistung, die du von deinem Unternehmen bekommst. Das wird „geldwerter Vorteil“ genannt. Je nachdem, welche JobRad®-Variante dein Unternehmen anbietet, wird der geldwerte Vorteil fürs Fahrrad versteuert oder nicht:

Wie wird mein Dienstrad versteuert?

Wenn du dein Dienstrad über die Gehaltsumwandlung nutzt, gilt die sogenannte 0,25 %‑Regel. Das bedeutet vereinfacht: Jeden Monat wird ein kleiner Teil des Fahrradwerts als geldwerter Vorteil versteuert.* Das läuft automatisch über deine Gehaltsabrechnung. Du musst nichts weiter tun.

Beispiel:

Unverbindliche Preisempfehlung: 2.500 €
Geviertelte UVP (inkl. Versand): 625 €
Abgerundet auf volle 100: 600 €
Davon 1 %: 6 € als geldwerter Vorteil

* Ganz konkret lautet die Rechnung der Finanzbehörden so: Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) wird geviertelt und auf volle 100 € abgerundet. 1 % dieses abgerundeten Viertels wird dann als geldwerter Vorteil zum Gehaltsbrutto hinzugerechnet und versteuert.

Selbst ausrechnen
Grüne Kachel mit Text: Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung 0,25% Versteuerung des geldwerten Vorteils

Wann ist das Dienstrad steuerfrei?

Bietet dein:e Arbeitgeber:in JobRad® als Gehaltsextra zusätzlich zum Gehalt an, ist die private Nutzung steuerfrei.

Für dich fallen dabei keine zusätzlichen Steuern an.

Rosa Kachel mit Text: Dienstrad-Leasing als Gehaltsextra 0 % Versteuerung des geldwerten Vorteils

Gut zu wissen: Weitere Steuervorteile mit JobRad®

Leasingfähiges Zubehör

Spare mit ausgewähltem Zubehör: Die Steuervorteile gelten auch für viele Teile wie Schlösser, Gepäckträger, Klingel & Co. 

Zweitrad für Angehörige

Viele Arbeitgeber:innen erlauben Diensträder mit JobRad® für Haushaltsangehörige wie Partner:innen und Kinder. Auch für diese Räder gelten natürlich die Steuervorteile eines Firmenrads.

Arbeitsweg geltend machen

Egal, mit welchem Verkehrsmittel du fährst: Mit der Entfernungs- bzw. Pendlerpauschale werden dir aktuell 0,30 € pro Kilometer in der Steuererklärung angerechnet.Ab einem Arbeitsweg von über 21 km sind es sogar 0,38 € pro Kilometer.

Eine JobRadlerin mit Mountainbike in einer Häuserschlucht

JobRad® und Steuern: Häufige Fragen

Dienstrad mit JobRad® von der Steuer absetzen: Geht das?

Nein. JobRad® selbst kannst du nicht von der Steuer absetzen, unabhängig davon, ob du es per Gehaltsumwandlung oder als Gehaltsextra nutzt. Die Entfernungspauschale kannst du allerdings wie gewohnt geltend machen.

Muss JobRad® in der Steuererklärung angegeben werden?

Nein. Du musst JobRad® nicht in deiner Steuererklärung angeben. Falls ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss, geschieht das automatisch über deine Gehaltsabrechnung.

Fallen für den Arbeitsweg zusätzliche Steuern an?

Nein. Anders als beim Dienstwagen fallen für den Arbeitsweg mit dem Dienstrad keine zusätzlichen Steuern an. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils deckt das bereits ab.

Wird ein Zuschuss zum JobRad® extra versteuert?

Nein. Der Zuschuss ist bereits durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils berücksichtigt. Zusätzliche Steuern fallen dafür nicht an.

Muss ich bei der Übernahme meines Dienstrads Steuern zahlen?

Ja – doch den übernehmen wir für dich. JobRad® kalkuliert nach Leasingende mit einem vergünstigten Gebraucht­kaufpreis; daraus entsteht wiederum ein geldwerter Vorteil. Diesen dürfen wir laut Finanz­behörden für dich übernehmen. Und das tun wir gerne.

Was ist bei der E-Bike-Versteuerung zu beachten?

Für E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis zu 25 km/h gelten die gleichen Regeln wie für normale Fahrräder.

Was gilt für Versteuerung von S-Pedelecs?

S-Pedelecs (Tretunterstützung bis 45 km/h) gelten steuerlich als Kraftfahrzeuge. Dadurch gelten zum Teil andere Regeln als für herkömmliche Fahrräder. Hier erfährst du mehr über S-Pedelecs.

Dienstrad-Versteuerung für besondere Berufsgruppen

  • Für Selbstständige, Freiberufler:innen und Gewerbetreibende gilt: Auch du kannst die Steuervorteile des Dienstrad-Leasings genießen. Hier erfährst du alles Wichtige zur Dienstrad-Versteuerung für Selbstständige.
  • Für den öffentlichen Dienst gilt: Das Dienstrad mit JobRad® gibt es ausschließlich per Gehaltsumwandlung. Ansonsten gelten bei der Dienstrad-Versteuerung alle auf dieser Seite beschriebenen Regeln.
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